Rundbriefe

Was Sie im Wald dürfen. Und was nicht.

Was Sie im Wald dürfen. Und was nicht.   In Deutschland/Bayern ist das Betreten des Waldes auch abseits der Wege ausdrücklich und grundsätzlich erlaubt (§14 Bundeswaldgesetz,...

Wichtiger Hinweis für Speisepilzsammler

Wenn wir in unseren Rundbriefen Angaben zum Speisewert von Pilzen machen, so tun wir dies stets mit großer Sorgfalt, möglichst genauen Merkmalsangaben und Abbildungen...

Pilze Des Monats